Klage eines
Bürgermeisterkandidaten im Königsmantel gegen einen Zeitungsverlag auf Zahlung
von 300.000 € wird vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen.
Mit welch
eigenwilligen Sachverhalten sich teils auch Obergerichte auseinandersetzen
müssen verdeutlicht dieser Fall.
In gleich
vier Gemeinden kandidierte ein Mann aus Baden-Württemberg für das Amt des
Bürgermeisters. Als Bürgermeisterkandidat wurde er von einem regionalen
Zeitungsverlag zu Podiumsdiskussionen eingeladen. Dort trat er gewandet in
einen Königsmantel auf. Für seine „Auftritte“ verlangte er von dem
Zeitungsverlag „Künstlergagen“ von zusammen 300.000 €. Er sei mehr als
Unterhaltungskünstler denn als Bürgermeisterkandidat aufgetreten. Deshalb
stehe ihm für seine Inszenierung eine Gage zu. Das Oberlandesgericht Stuttgart
vermochte jedoch, wie auch die Vorinstanz, keine Rechtsgrundlage für das
Begehren des Bürgermeisterkandidatenkünstlers zu erkennen und wies die Klage
mit Urteil vom 24.6.2020, Az. 4 U 561/19, als unbegründet ab- wer hätte das
gedacht?! Ein seltsamer Fall, wie wir meinen.
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