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Es werden Posts vom Juli, 2021 angezeigt.
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FR ISTLOSE  VERDACHTSKÜNDIGUNG   IM  MIETRECHT?! So zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 31.3.2021, Az. 2 U 13/20). Eine fristlose Verdachtskündigung s etze allerdings den Verdacht einer besonders schwerwiegenden Pflichtv erletzung des Mieters – vorliegender Fall: Mieter hat mutmaßlich den Vermieter getötet - voraus. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar Gewerberäume an einen Kfz-Händler vermietet. Während des laufenden Mietverhältnisses gab es immer wieder Streitigkeiten, weil der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht eingehalten haben soll. Es wurden bereits verschiedene fristlose Kündigungen seitens der Vermieter ausgesprochen. Die folgende Räumungsklage hatte das Landgericht abgewiesen. Hiergegen legte das Ehepaar Berufung zum Oberlandesgericht ein. Während des Berufungsverfahrens wurde der Ehemann des Vermieterpaares als vermisst gemeldet. Der Mieter wurde wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft genommen. Bei einer derarti
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  Krankenhaus wird zu 1 Million € Schmerzensgeld verurteilt! Das Landgericht Limburg an der Lahn hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 28.6.2021 ein Krankenhaus wegen einer folgenschweren Falschbehandlung eines Kindes zu einem Schmerzensgeld von 1 Million € und dem Ersatz aller weiteren gegenwärtigen und zukünftigen immateriellen und materiellen Schäden verurteilt, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet. Die Höhe des ausgeurteilten Schmerzensgeldes ist bemerkenswert, da deutsche Gerichte bei der Ausurteilung von Schmerzensgeld traditionell zurückhaltend sind. Hintergrund: Das damals einjährige Kind wurde im Jahr 2011 in dem Krankenhaus wegen einer Infektion behandelt. Nicht nur die Behandlung mit Arzneimitteln   – das Kind hatte kurz zuvor gegessen und verschluckte sich an   Speiseresten - sondern auch die darauffolgende Notbehandlung seien fehlerhaft und in der durchgeführten Art und Weise sogar schädlich gewesen. Seitdem leide das Kind an erheblichen Beeinträchtigungen
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  Landkreis zu 23.000 € Schadenersatz wegen fehlenden Kita-Platzes verurteilt! Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in zweiter Instanz einen Landkreis dazu verurteilt, einer Mutter 23.000 € Schadenersatz zu zahlen, da für ihr Kind kein zumutbarer Kita-Platz vorhanden war, wie Legal Tribune Online mitteilt.                         Eine Mutter hatte den Landkreis verklagt, da ihr der Landkreis von März bis November 2018 keinen zumutbaren Betreuungsplatz für ihren einjährigen Sohn angeboten hat. Hierdurch habe der Landkreis seine Amtspflicht zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes verletzt. Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Landkreis sei dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte Anzahl von Betreuungsplätzen bereitzustellen. Die klagende Mutter habe ihren Bedarf bereits unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, in jedem Fall rechtzeitig bei der Gemeinde angemeldet. Der ihr angebotene Kita Platz in Offenbach sei jedoch aufgrund der räumlich