
VERURTEILUNG WEGEN VERBOTSWIDRIGEN TAUBENFÜTTERNS D as Amtsgericht Würzburg (Az.: Js 3852/20) hat eine selbst ernannte 61-jährige Tieraktivistin wegen des verbotswidrigen Fütterns von Tauben zu einem Bußgeld in Höhe von 2 × 50 € verurteilt, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet. Ende des Jahres 2019 und Anfang des Jahres 2020 hatte die 61-Jährige verbotenerweise in der Stadt Würzburg Tauben gefüttert. Hierauf wurden Mitarbeiter der Stadt Würzburg aufmerksam. Die Stadt erließ aufgrund des ordnungswidrigen Verhaltens jeweils einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 €. Nachdem die Betroffene hiergegen Einspruch eingelegt hatte, ging die Sache zur Verhandlung vor das Amtsgericht Würzburg. Die mündliche Verhandlung in dieser Sache wurde von einer Vielzahl von Tierschützerin und Tierschützern als Zuhörer begleitet. Die Stadt Würzburg erläuterte, dass sie, wie auch viele andere Städte, das Füttern von verwilderten Stadttauben verboten habe, um die Taubenpopulation e...