Assessor Stefan Schuster,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitrecht
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Verfahrens- und Prozessvertretung
in allen Rechtsgebieten.
Spezialisiert in den Bereichen
Arbeits-, Wirtschafts- und Markenrecht.
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VERURTEILUNG WEGEN VERBOTSWIDRIGEN TAUBENFÜTTERNS D as Amtsgericht Würzburg (Az.: Js 3852/20) hat eine selbst ernannte 61-jährige Tieraktivistin wegen des verbotswidrigen Fütterns von Tauben zu einem Bußgeld in Höhe von 2 × 50 € verurteilt, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet. Ende des Jahres 2019 und Anfang des Jahres 2020 hatte die 61-Jährige verbotenerweise in der Stadt Würzburg Tauben gefüttert. Hierauf wurden Mitarbeiter der Stadt Würzburg aufmerksam. Die Stadt erließ aufgrund des ordnungswidrigen Verhaltens jeweils einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 €. Nachdem die Betroffene hiergegen Einspruch eingelegt hatte, ging die Sache zur Verhandlung vor das Amtsgericht Würzburg. Die mündliche Verhandlung in dieser Sache wurde von einer Vielzahl von Tierschützerin und Tierschützern als Zuhörer begleitet. Die Stadt Würzburg erläuterte, dass sie, wie auch viele andere Städte, das Füttern von verwilderten Stadttauben verboten habe, um die Taubenpopulation e...
Maxime In der Erkenntnis, dass der Mensch ein soziales Individuum ist, das zu seiner Entwicklung und Verwirklichung den Kontakt zu seinem sozialen Umfeld benötigt, bekennen wir uns zur Achtung der angeborenen und unveräußerlichen Würde des Menschen. Menschen sind gleichwertig, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft. Ein Zusammenleben führt zwangsläufig zu Widersprüchen und Konflikten. Diese gilt es durch einen gerechten und angemessen (billigen) Interessenausgleich zu lösen. Diesem Leitbild sind wir verpflichtet. Daraus ergibt sich unser Leitsatz „servimus juri et aequitati“ - „wir dienen Recht und Billigkeit“. Wir beraten und vertreten Sie auf der Grundlage eines gesamtheitlichen Verständnisses. Im Mittelpunkt steht für uns immer der Mensch.
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