Nur 615 € für einen zerfetzten TV-Star

 



 

 

TV Star war das einzigartige TV Huhn „Sieglinde“, das im Jahr 2017 eine Hundeattacke zum Opfer fiel. „Sieglinde“ war zu Lebzeiten ein beliebter und vielseitig tätiger Star, so zum Beispiel in dem ARD-Film „Wir sind doch Schwestern“. Während Sieglinde arglos auf dem Hof ihrer Halterin herumlief wurde sie von einem unangeleiteten Hund attackiert und regelrecht zerfetzt. Die Halterin wurde auf den Vorfall erst aufmerksam, als sie den Hund mit der blutüberströmten Sieglinde im Maul herumlaufen sah. Der anwesende Hundehalter bot der in Tränen aufgelösten Halterin spontan zehn Euro mit der Bemerkung an, es sei doch nur ein Huhn gewesen. Damit kann man nicht durch. Die Halterin wollte zunächst eine Entschädigung von 4.000 €, 615 € Schadenersatz, den Rest für entgangenen Gewinn. In der ersten Instanz betrachtete das Amtsgericht nur den hälftigen Schadenersatzbetrag in Höhe von 307,50 € für angemessen. Die Halterin treffe ein Mitverschulden, weil sie das wertvolle Huhn unbeaufsichtigt auf dem Hof habe herumlaufen lassen. Das Landgericht hob das Urteil auf und verurteilte den Hundehalter zu 615 € Schadenersatz. 15 € Kaufpreis für ein Standardhuhn zzgl. 10 Trainerstunden je 60 €, mit denen Sieglinde auf TV Auftritte vorbereitet worden war. Ein Mitverschulden der Halterin liegen nicht vor, schließlich sei der Hund unangeleint gewesen, so das den Hundehalter die volle Haftung treffen. Die Einmaligkeit von Sieglinde bekräftigte auch eine Tiertrainerin als Zeugin. Sieglinde sei die Ruhe selbst gewesen, ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für TV Aufnahmen. Selbst in einer Filmszene, als ein Auto direkt auf Sieglinde zu gefahren sei, sei sie gelassen geblieben. Ob es der Tierhalterin gelingen wird, ein vergleichbares Ersatzhuhn für TV-Aufnahmen auszubilden, bleibt abzuwarten.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog