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  VERURTEILUNG WEGEN VERBOTSWIDRIGEN TAUBENFÜTTERNS   D as Amtsgericht Würzburg (Az.: Js 3852/20) hat eine selbst ernannte 61-jährige Tieraktivistin wegen des verbotswidrigen Fütterns von Tauben zu einem Bußgeld in Höhe von 2 × 50 € verurteilt, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet.   Ende des Jahres 2019 und Anfang des Jahres 2020 hatte die 61-Jährige verbotenerweise in der Stadt Würzburg Tauben gefüttert. Hierauf wurden Mitarbeiter der Stadt Würzburg aufmerksam. Die Stadt erließ aufgrund des ordnungswidrigen Verhaltens jeweils einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 €. Nachdem die Betroffene hiergegen Einspruch eingelegt hatte, ging die Sache zur Verhandlung vor das Amtsgericht Würzburg. Die mündliche Verhandlung in dieser Sache wurde von einer Vielzahl von Tierschützerin und Tierschützern als Zuhörer begleitet.   Die Stadt Würzburg erläuterte, dass sie, wie auch viele andere Städte, das Füttern von verwilderten Stadttauben verboten habe, um die Taubenpopulation einzudämmen. Wenn Ta
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Maxime In der Erkenntnis, dass der Mensch ein soziales Individuum ist, das zu seiner Entwicklung und Verwirklichung den Kontakt zu seinem sozialen Umfeld benötigt, bekennen wir uns zur Achtung der angeborenen und unveräußerlichen Würde des Menschen. Menschen sind gleichwertig, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft. Ein Zusammenleben führt zwangsläufig zu Widersprüchen und Konflikten. Diese gilt es durch einen gerechten und angemessen (billigen) Interessenausgleich zu lösen. Diesem Leitbild sind wir verpflichtet. Daraus ergibt sich unser Leitsatz „servimus juri et aequitati“ - „wir dienen Recht und Billigkeit“. Wir beraten und vertreten Sie auf der Grundlage eines gesamtheitlichen Verständnisses.  Im Mittelpunkt steht für uns immer der Mensch.  
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    Unternehmer und kleinere Unternehmen sind auf ihr Tagesgeschäft konzentriert. Es bleibt kaum Zeit, über das Unternehmen und seine rechtliche Struktur zu reflektieren. Wir bieten Ihnen eine grundlegende Analyse des rechtlichen Fundaments Ihres Unternehmens an. Wir zeigen Ihnen rechtliche Schwach-punkte auf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen sinnvolle rechtliche Neugestaltungen, beispielsweise von Vertragsdokumenten, Arbeitsverträgen u.v.a.m. Besonderen Wert legen wir darauf, Sie im Hinblick auf mögliche Haftungsrisiken zu sensibilisieren. Nur die Kenntnis des eigenen Haftungsrisikos und der Optionen einer Haftungsbegrenzung können vor geschäftlichen und privaten Vermögensschäden schützen. Ein rechts-festes Fundament ist die Voraussetzung des Unternehmenserfolgs.
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T a u r u s A n w a l t s k a n z l e i   Rechtsberatung, Verfahrens- und Prozessvertretung in allen Rechtsgebieten.   Spezialisiert in den Bereichen Arbeits-, Wirtschafts- und Markenrecht.
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  Impressum  Taurus Anwaltskanzlei Stefan Schuster Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mainzer Landstraße 351 60326 Frankfurt am Main Tel 0160 9254 7687 Fax 069 2475 7877 E-Mail: servimus@live.de   Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Bockenheimer Anlage 36 60322 Frankfurt am Main   Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen: Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Berufsbezeichnungen wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.   Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen: -   Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) -   der Berufsordnung für Rechtsanwälte     (BORA), der                                           Fachanwaltsordnung (FAO) -   dem Gesetz über die Vergütung der      Rechtsanwältinnen und                       Rechtsanwälte      (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) -   den Berufsregeln der Rechtsanwälte der      Europäische