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  Klage eines Bürgermeisterkandidaten im Königsmantel gegen einen Zeitungsverlag auf Zahlung von 300.000 € wird vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen.   Mit welch eigenwilligen Sachverhalten sich teils auch Obergerichte auseinandersetzen müssen verdeutlicht dieser Fall.   In gleich vier Gemeinden kandidierte ein Mann aus Baden-Württemberg für das Amt des Bürgermeisters. Als Bürgermeisterkandidat wurde er von einem regionalen Zeitungsverlag zu Podiumsdiskussionen eingeladen. Dort trat er gewandet in einen Königsmantel auf. Für seine „Auftritte“ verlangte er von dem Zeitungsverlag „Künstlergagen“ von zusammen 300.000 €. Er sei mehr als Unterhaltungskünstler denn als   Bürgermeisterkandidat aufgetreten. Deshalb stehe ihm für seine Inszenierung eine Gage zu. Das Oberlandesgericht Stuttgart vermochte jedoch, wie auch die Vorinstanz, keine Rechtsgrundlage für das Begehren des Bürgermeisterkandidatenkünstlers zu erkennen und wies die Klage mit Urteil vom 24.6.2...
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FR ISTLOSE  VERDACHTSKÜNDIGUNG   IM  MIETRECHT?! So zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 31.3.2021, Az. 2 U 13/20). Eine fristlose Verdachtskündigung s etze allerdings den Verdacht einer besonders schwerwiegenden Pflichtv erletzung des Mieters – vorliegender Fall: Mieter hat mutmaßlich den Vermieter getötet - voraus. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar Gewerberäume an einen Kfz-Händler vermietet. Während des laufenden Mietverhältnisses gab es immer wieder Streitigkeiten, weil der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht eingehalten haben soll. Es wurden bereits verschiedene fristlose Kündigungen seitens der Vermieter ausgesprochen. Die folgende Räumungsklage hatte das Landgericht abgewiesen. Hiergegen legte das Ehepaar Berufung zum Oberlandesgericht ein. Während des Berufungsverfahrens wurde der Ehemann des Vermieterpaares als vermisst gemeldet. Der Mieter wurde wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft genommen. Bei...
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  Krankenhaus wird zu 1 Million € Schmerzensgeld verurteilt! Das Landgericht Limburg an der Lahn hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 28.6.2021 ein Krankenhaus wegen einer folgenschweren Falschbehandlung eines Kindes zu einem Schmerzensgeld von 1 Million € und dem Ersatz aller weiteren gegenwärtigen und zukünftigen immateriellen und materiellen Schäden verurteilt, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet. Die Höhe des ausgeurteilten Schmerzensgeldes ist bemerkenswert, da deutsche Gerichte bei der Ausurteilung von Schmerzensgeld traditionell zurückhaltend sind. Hintergrund: Das damals einjährige Kind wurde im Jahr 2011 in dem Krankenhaus wegen einer Infektion behandelt. Nicht nur die Behandlung mit Arzneimitteln   – das Kind hatte kurz zuvor gegessen und verschluckte sich an   Speiseresten - sondern auch die darauffolgende Notbehandlung seien fehlerhaft und in der durchgeführten Art und Weise sogar schädlich gewesen. Seitdem leide das Kind an erheblichen Beein...
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  Landkreis zu 23.000 € Schadenersatz wegen fehlenden Kita-Platzes verurteilt! Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in zweiter Instanz einen Landkreis dazu verurteilt, einer Mutter 23.000 € Schadenersatz zu zahlen, da für ihr Kind kein zumutbarer Kita-Platz vorhanden war, wie Legal Tribune Online mitteilt.                         Eine Mutter hatte den Landkreis verklagt, da ihr der Landkreis von März bis November 2018 keinen zumutbaren Betreuungsplatz für ihren einjährigen Sohn angeboten hat. Hierdurch habe der Landkreis seine Amtspflicht zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes verletzt. Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Landkreis sei dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte Anzahl von Betreuungsplätzen bereitzustellen. Die klagende Mutter habe ihren Bedarf bereits unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, in jedem Fall rechtzeitig bei der Gemeinde angemeldet. Der ih...
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  VERURTEILUNG WEGEN VERBOTSWIDRIGEN TAUBENFÜTTERNS   D as Amtsgericht Würzburg (Az.: Js 3852/20) hat eine selbst ernannte 61-jährige Tieraktivistin wegen des verbotswidrigen Fütterns von Tauben zu einem Bußgeld in Höhe von 2 × 50 € verurteilt, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet.   Ende des Jahres 2019 und Anfang des Jahres 2020 hatte die 61-Jährige verbotenerweise in der Stadt Würzburg Tauben gefüttert. Hierauf wurden Mitarbeiter der Stadt Würzburg aufmerksam. Die Stadt erließ aufgrund des ordnungswidrigen Verhaltens jeweils einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 €. Nachdem die Betroffene hiergegen Einspruch eingelegt hatte, ging die Sache zur Verhandlung vor das Amtsgericht Würzburg. Die mündliche Verhandlung in dieser Sache wurde von einer Vielzahl von Tierschützerin und Tierschützern als Zuhörer begleitet.   Die Stadt Würzburg erläuterte, dass sie, wie auch viele andere Städte, das Füttern von verwilderten Stadttauben verboten habe, um die Taubenpopulation e...
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Maxime In der Erkenntnis, dass der Mensch ein soziales Individuum ist, das zu seiner Entwicklung und Verwirklichung den Kontakt zu seinem sozialen Umfeld benötigt, bekennen wir uns zur Achtung der angeborenen und unveräußerlichen Würde des Menschen. Menschen sind gleichwertig, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft. Ein Zusammenleben führt zwangsläufig zu Widersprüchen und Konflikten. Diese gilt es durch einen gerechten und angemessen (billigen) Interessenausgleich zu lösen. Diesem Leitbild sind wir verpflichtet. Daraus ergibt sich unser Leitsatz „servimus juri et aequitati“ - „wir dienen Recht und Billigkeit“. Wir beraten und vertreten Sie auf der Grundlage eines gesamtheitlichen Verständnisses.  Im Mittelpunkt steht für uns immer der Mensch.  
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    Unternehmer und kleinere Unternehmen sind auf ihr Tagesgeschäft konzentriert. Es bleibt kaum Zeit, über das Unternehmen und seine rechtliche Struktur zu reflektieren. Wir bieten Ihnen eine grundlegende Analyse des rechtlichen Fundaments Ihres Unternehmens an. Wir zeigen Ihnen rechtliche Schwach-punkte auf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen sinnvolle rechtliche Neugestaltungen, beispielsweise von Vertragsdokumenten, Arbeitsverträgen u.v.a.m. Besonderen Wert legen wir darauf, Sie im Hinblick auf mögliche Haftungsrisiken zu sensibilisieren. Nur die Kenntnis des eigenen Haftungsrisikos und der Optionen einer Haftungsbegrenzung können vor geschäftlichen und privaten Vermögensschäden schützen. Ein rechts-festes Fundament ist die Voraussetzung des Unternehmenserfolgs.